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Europäische Bauproduktenverordnung EN 50575 (BauPVO)

Die EU-Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation – CPR) fordert von Herstellern, dass alle Kabel und Leitungen, die nach dem 01.07.2017 erstmalig auf den Markt gebracht werden, nach deren Brandeigenschaften geprüft und entweder am Produkt oder am Etikett gekennzeichnet werden müssen.

Unter diese Regelung fallen dauerhaft installierte Kabel und Leitungen in Bauwerken sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau.

Die Klassifizierung umfasst 7 Euroklassen: Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca, Fca
(ca = Kabel)

Eine Präsentation inklusive einer Tabelle mit Brandverhaltensklassen von elektrischen Kabeln- und Leitungen finden sie anbei.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Kabel (zB. N2XH, N2XCH) für mehr als 1 Klasse klassifiziert werden können, was jedenfalls bei einer höheren Klassifizierung zu einer entsprechenden Kostensteigerung führt bzw. Mindestfertigungsmengen erforderlich sind.

Ausgenommen von der BauPVO sind Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt. Diese unterfallen nicht den Anforderungen dieser Bauproduktenverordnung.

Die Hersteller und die Inverkehrbringer sind verpflichtet eine Leistungserklärung (Declaration of Performance – DOP) auszustellen. Dies betrifft alle Produkte, die nach dem 01.07.2017 erstmals in den Verkehr gebracht wurden. Bereits vor dem 01.07.2017 in den Verkehr gebrachte Kabel und Leitungen dürfen weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden. Für Lagerware des Handels, die bereits vor dem Stichtag bezogen wurde, sind die neuen Pflichten der BauPVO daher nicht verbindlich und werden von SKW für Lieferungen weiterhin herangezogen.

Auf Anforderung werden die Leistungserklärungen (DOP’s) zur Verfügung gestellt. Für die Zuordnung benötigen wir entsprechende Lieferpapiere sowie das Etikett der Trommel oder der entsprechenden Ring- und Spulenaufmachung.

Sollten Sie bei der Zuordnung der Kabel und Leitungen zu den  Klassen Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.

Prüfungen/Qualität/Zertifikate

 

Unsere aktuellen Qualitätszertifikate stehen Ihnen als pdf-Format zur Verfügung.
Klicken Sie einfach auf den Link, um die Zertifikate zu öffnen oder zu speichern.

SKW Service Web-App

Die Schwechater Kabelwerke (SKW) freut sich, Ihnen unsere Service Web-App anzubieten, mit der Sie rund um die Uhr und von jedem Ort aus Ihre Trommelrückholung organisieren können.

Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Trommeln mittels Strichcode in die Freimeldung einlesen oder die Trommelnummern manuell eingeben. Darüber hinaus bietet die App die Option, die Adresse entweder durch Abrufen Ihres GPS-Standorts oder durch manuelle Eingabe festzulegen.

Bevor Sie die vielfältigen Funktionen unserer App nutzen können, bitten wir Sie um eine einmalige Registrierung. Dieser Vorgang ist schnell und unkompliziert und ermöglicht es uns, einen reibungslosen Service sicherzustellen.

Die SKW Service Web-App ist ein kostenloser Service von Schwechater Kabelwerke. Mit dieser App möchten wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten und Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.

Neben der Funktion zur Trommelrückholung finden Sie auf der App auch Metallkurse und SKW-Kataloge, die Ihnen weitere wertvolle Informationen zur Verfügung stellen.

Klicken Sie hier, um die SKW Service Web-App aufzurufen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Schwechater Kabelwerke. Wir freuen uns, Ihnen mit unserer Service Web-App den bestmöglichen Service bieten zu können.

Trommelrückholservice

Trommeln und Verpackung

Kabeltrommeln werden gemäß unserer zum Lieferzeitpunkt gültigen Trommelpreisliste gesondert verrechnet und sind ohne jeden Abzug gleichzeitig mit der Ware zu bezahlen. Bei Rückstellung unserer unbeschädigten Leertrommeln frei unserem Werk Schwechat binnen sechs Monaten ab Versandtag kaufen wir die Trommeln unter Abzug einer Manipulationsgebühr in Höhe von 25 % des vollen Trommelpreises zurück und erteilen über den entsprechenden Betrag eine Gutschrift. Erfolgt die Rückstellung später als nach sechs Monaten, vermindert sich der Rückkaufspreis für jeden weiteren angefangenen Monat um 5 % des vollen Trommelpreises.

Einwegtrommel, Verschalungen, Ladebehelfe und sonstige Verpackungen werden zu unseren Selbstkosten dem Käufer in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Der Abnehmer verpflichtet sich, für die Entsorgung des Verpackungsmaterials selbst zu sorgen und dafür aufzukommen.

Hier finden sie unsere Trommelgrößen.

Download Center

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Telefon: +43 1 701700 | Mail: office@skw.at